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Ratgeber-Artikel

Sprachliche Anforderungen für den Schweizer Pass

Veröffentlicht von Dr. Hans Duvoisin | Letztes Update: Oktober 2024

Sprachanforderungen Schweiz

Die sprachliche Integration ist ein Kernelement des neuen Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG). Seit der Verschärfung wird der Nachweis zertifizierter Sprachkenntnisse flächendeckend verlangt, wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht anstreben.

Das Bundesgesetz fordert mindestens das Niveau B1 mündlich und A2 schriftlich in einer der offiziellen Landessprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch, Italienisch). Viele Kantone haben diese Hürde jedoch eigenständig angehoben.

Wichtig zu wissen:

Wer in einem anderssprachigen Kanton wohnt, muss die Sprache des jeweiligen Wohnkantons nachweisen. Wer also im Kanton Zürich wohnt, muss Deutsch nachweisen, selbst wenn er perfekt Französisch beherrscht.

Es gibt Ausnahmen, beispielsweise wenn Sie eine Schule in einer Landessprache besucht oder ein Studium an einer Schweizer Hochschule absolviert haben. Wir klären für Sie im Detail ab, wie Sie Ihre Sprachnachweise fehlerfrei und ohne unnötige Prüfungen einreichen können.

Haben Sie Fragen zu Ihren Sprachnachweisen?

Wir prüfen Ihre Dokumente auf Konformität mit dem aktuellen Bürgerrechtsgesetz.

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